Rückwirkung bei Umwandlungen
In diesem Beitrag "Rückwirkung bei Umwandlungen" geht es um die steuerlichen Folgen einer rückwirkenden Einbringung nach § 20 UmwStG bei Übertragungen durch Einzelrechtsnachfolge. Steuerliche Rückwirkung bei Umwandlungen nach § 20 UmwStG Bei Einbringungen nach § 20 UmwStG von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen im Wege der Einzelrechtsnachfolge erfolgt die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums regelmäßig zu dem in dem Einbringungsvertrag vorgesehenen Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahrtragung. Dies gilt grundsätzlich auch für den steuerlichen Übertragungsstichtag. Nach § Weiterlesen [...]